Die neue Verordnung des Bundes legt fest, dass neu immatrikulierte Personenwagen bis Ende 2023 im Durchschnitt nur noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Die Absenkung der Neuwagenemissionen von 130g/km per Ende 2015 auf 95 g/km per Ende 2023 bildet für die Absenkpfade des Clean Fleet Programms den Referenzpfad.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 das totalrevidierte Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt hat, per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den zugehörigen Verordnungsrevisionen zur Kenntnis genommen und die Verordnungen verabschiedet. Die drei neuen und sechs revidierten Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. Darunter die CO2-Verordnung.
Medienmitteilung des Bundesrats zum totalrevidierten Energiegesetz.