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Bund legt CO₂-Ausstoss für Neuwagen fest: Im Schnitt 95g CO₂/km bis 2023

Die neue Verordnung des Bundes legt fest, dass neu immatrikulierte Personenwagen bis Ende 2023 im Durchschnitt nur noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Die Absenkung der Neuwagenemissionen von 130g/km per Ende 2015 auf 95 g/km per Ende 2023 bildet für die Absenkpfade des Clean Fleet Programms den Referenzpfad.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 das totalrevidierte Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt hat, per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den zugehörigen Verordnungsrevisionen zur Kenntnis genommen und die Verordnungen verabschiedet. Die drei neuen und sechs revidierten Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. Darunter die CO2-Verordnung.

Medienmitteilung des Bundesrats zum totalrevidierten Energiegesetz.

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EnergieSchweiz unterstützt das Pilotprojekt von Clean Fleet

In der Schweiz wird ein bedeutender Teil der verkauften Neuwagen als Flottenfahrzeuge verkauft. Diese können daher einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen der verkauften Neuwagen leisten. Aus diesem Grund unterstützt das Bundesamt für Energie im Rahmen von EnergieSchweiz das Pilotprojekt von Clean Fleet.

Ziel der Pilotphase ist es über diverse Kommunikationspartner möglichst viele Flottenbetreiber für das Programm zu gewinnen.

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Die Klimastiftung Schweiz fördert Clean Fleet

Die Klimastiftung Schweiz unterstützt die Pilotphase von Clean Fleet. Sie hat zugesagt, das sogenannte Transaktionsportal zu finanzieren. Damit ermöglich die Klimastiftung Schweiz Unternehmen, sich über das Programm zu informieren, die CO2-Mittelwerte ihrer Flotte zu errechnen und sich für das Programm anzumelden.

Clean Fleet führt gegenwärtig Gespräche mit weiteren möglichen Unterstützungspartnern. Dazu gehören EnergieSchweiz und myclimate. Der Start des Pilotprojekts ist für das vierte Quartal 2017 vorgesehen.